Datenschutzerklärung für den Mitgliederbeitritt
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: SuperCoop Bremen eG, Kreuzstraße 72, 28203 Bremen.
Der Name und die Anschrift werden für die Mitgliederliste der Genossenschaft benötigt (Art. 6 Absatz 1 c DS-GVO
i.V.m. § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr.1 GenG). Die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum werden benötigt,
um in Falle einer Gewinnausschüttung die Abgeltungssteuer abführen zu können (Art. 6 Absatz 1 c DS-GVO i.V.m
§ 45 d Absatz 1 EStG) und die gesetzlich vorgesehenen Abfragen zum Kirchensteuermerkmal durchführen zu
können (Art. 6 Absatz 1 c i.V.m § 51a Absatz 2c, 2e EStG).Über die Adresse, ggfs. die E-Mail-Adresse werden Sie
von der Genossenschaft zu Versammlungen eingeladen (Art. 6 Absatz 1c DS-GVO i.V.m § 46 Absatz 1 Satz 1
GenG i.V.m. § 6 Nr.4 GenG), darüber hinaus im Rahmen der Mitgliedschaft über Angebote der Genossenschaft
informiert (Art.6 Absatz 1 b DS-GVO i.V.m. § 1 Absatz 1 GenG i.V.m. der Satzung). Die Bankverbindung wird
benötigt zur Auszahlung von Gewinnen und Auseinandersetzungsguthaben (Art. 6 Absatz 1 f DS-GVO i.V.m. der
Satzung); die Genossenschaft hat ein berechtigtes Interesse an einer unkomplizierten und rechtssicheren
Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich bzw. durch die Satzung vorgeschrieben, die
Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass die Mitgliedschaft nicht zustande kommen kann.
Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet, soweit nicht im Einzelfall dafür eine
Einwilligung erteilt wird. Wir sind allerdings gesetzlich verpflichtet, in einigen Fällen Dritten die Einsicht in die
personenbezogenen Daten zu gewähren. Das betrifft zum Beispiel andere Mitglieder, den gesetzlichen
Prüfungsverband oder Behörden, insbesondere das Finanzamt.
Die Daten werden unterschiedlich aufbewahrt: Alle steuerlich relevanten Informationen werden zehn Jahre
aufbewahrt (§ 147 AO). Die Daten in der Mitgliederliste (Name und Anschrift nach § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1
GenG) werden auch nach dem Ausscheiden nicht gelöscht (§ 30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 GenG). Die Unterlagen,
aufgrund deren die Eintragung des Beitritts, der Veränderung der Zahl weiterer Geschäftsanteile oder des
Ausscheidens in die Mitgliederliste erfolgt, werden noch drei Jahre nach dem Schluss des Kalenderjahres, in dem
das Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschieden ist (§ 30 Absatz 3 Satz 1, 2 GenG) aufbewahrt, Andere
Unterlagen mindestens sechs Jahre nach Empfang durch die Genossenschaft (§ 30 Absatz 3 Satz 3 GenG i.V.m.
§ 257 Absatz 4, 5 HGB); dies gilt nicht soweit steuerliche Aufbewahrungsvorschriften nach § 147 AO eine längere
Aufbewahrungsdauer vorsehen. Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die
betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der
Verarbeitung (soweit dem nicht eine gesetzliche Regelung entgegensteht). Auch kann eine Datenübertragung
angefordert werden, sollte der Unterzeichnende eine Übertragung seiner Daten an eine dritte Stelle wünschen.
Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für
Datenschutz).